"Nanomaterial“ bezeichnet ein natürliches, bei Prozessen anfallendes oder hergestelltes Material, das Partikel in ungebundenem Zustand, als Aggregat oder als Agglomerat enthält und bei dem mindestens 50 % der Partikel in der Anzahlgrößenverteilung ein oder mehrere Außenmaße im Bereich von 1 nm bis 100 nm haben.
Fullerene, Graphenflocken und einwandige Kohlenstoff-Nanoröhren mit einem oder mehreren Außenmaßen unter 1 nm gelten ebenfalls als Nanomaterialien;
Eine Norm entspricht einem anerkannten und eingeführten Standard, mit einem Geltungsbereich und Übereinkunft zu fest definierten Prozessen. Für Normen gibt es verschiedene Gültigkeitsbereiche, in der dieses Standard gültig sein kann, z.B. DIN-Normen, die deutschlandweit gültig sind.
Auch Null Fehler Prinzip – ist das Streben aller am Prozess beteiligten, die Fehler gegen Null zu führen. Dies ist ein Kernelement bei vielen Qualitäts- und Prozessoptimierungssystemen (z.B.: TQM, Lean, Six Sigma)
„Nutzen-Risiko-Abwägung“ bezeichnet die Analyse aller Bewertungen des Nutzens und der Risiken, die für die bestimmungsgemäße Verwendung eines Produkts entsprechend der vom Hersteller angegebenen Zweckbestimmung von möglicher Relevanz sind;
Begriffsdefinition gemäß Art.2 Nr. 24 (EU) 2017/745
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